ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge zwischen

Konzept mit lerke
Michael Lerke
Lütgenheide 28
58553 Halver

(nachfolgend "Auftragnehmer") und seinen Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") über Leistungen im Bereich Innenausbau und Bodenbeschichtungen.

(2) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Ausführung der Leistung zustande.

(3) Verbindliche Angebote des Auftragnehmers können vom Auftraggeber innerhalb von 14 Tagen angenommen werden, sofern keine andere Frist genannt ist.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Angebots oder der Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

(2) Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss sind nur im gegenseitigen Einvernehmen möglich und bedürfen der Schriftform.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen durch Subunternehmer erbringen zu lassen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer ungehinderten Zugang zum Arbeitsbereich zu gewähren und die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.

(2) Strom, Wasser und andere Versorgungsleistungen sind vom Auftraggeber kostenlos bereitzustellen.

(3) Der Auftraggeber hat auf bestehende Leitungen, Kabel oder sonstige Einrichtungen hinzuweisen, die beschädigt werden könnten.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über besondere Gefahrenquellen oder Risiken am Arbeitsort zu informieren.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die Preise gemäß Angebot oder Auftragsbestätigung. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Nach Auftragserteilung ist eine Anzahlung in Höhe von 55% der Angebotssumme fällig. Der Auftragnehmer stellt hierüber eine Rechnung aus. Die Ausführung der Arbeiten beginnt erst nach Eingang der Anzahlung.

(3) Die Schlussrechnung wird nach Fertigstellung der Arbeiten gestellt und ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Überschreitung der Zahlungsfrist kommt der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Bei Verbrauchern beträgt der Verzugszinssatz 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

§ 6 Ausführungsfristen

(1) Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet wurden.

(2) Die Einhaltung der Ausführungsfristen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sowie den rechtzeitigen Eingang der vereinbarten Anzahlung voraus.

(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Hindernissen verlängern sich die Fristen angemessen.

§ 7 Abnahme

(1) Nach Fertigstellung ist der Auftraggeber zur Abnahme der Leistungen verpflichtet.

(2) Die Abnahme erfolgt durch Unterzeichnung eines Abnahmeprotokolls oder durch rügelose Ingebrauchnahme des Werks.

(3) Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

(1) Die Gewährleistungsfrist für Mängel an den erbrachten Leistungen beträgt 2 Jahre ab Abnahme. Bei Arbeiten an einem Bauwerk beträgt die Gewährleistungsfrist 5 Jahre.

(2) Der Auftraggeber hat Mängel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

(3) Dem Auftragnehmer ist Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Frist zu gewähren.

(4) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.

(2) Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware erwirbt der Auftragnehmer Miteigentum an der neuen Sache.

§ 10 Kündigung

(1) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(2) Im Falle einer Kündigung durch den Auftraggeber ohne wichtigen Grund hat der Auftragnehmer Anspruch auf die vereinbarte Vergütung abzüglich ersparter Aufwendungen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.